Garantiegedeckte Teile
Motor: Motorblock, Kolben, Kolbenringe und Zylinder (Zylinderlaufbuchsen), Kurbelwelle, Pleuel, Zylinderkopf, Nockenwelle, Kipphebel, Ein- und Auslassventile, Stößel
Kraftstoffanlage: Sensoren der elektronischen Gemischaufbereitung, Einspritzventile, Luftmassenmesser und Drosselklappe
Abgasanlage: Lambdasonde, AGR-Ventil und Katalysator,Auspuffkrümmer
Hiervon ausgenommen: Dichtungen und Hosenrohr.
Grundlage der Garantie
Grundlage der Garantie ist die Beachtung der Einbau- und Wartungsvorschriften. Die Garantie gilt nur bei Einbau der Gasanlage durch spezifizierte Werkstätten mit GAP- oder GSP- Nachweisen, die nach § 41a Absatz 7 (17) die Einbau- und Überprüfungsrichtlinien für Gasanlagen anwenden. Weiterhin gilt diese nur, wenn für alle Komponenten ein gültiges Abgasgutachten besteht und eine vorschriftsmäßige und nachgewiesene Wartung des Fahrzeugs entsprechend den Angaben im Garantieheft erfolgte.
Leistungsausschluss
Leistungsausschluss besteht bei:
a) Bauteile die vom Hersteller nicht zugelassen sind oder die bei Antragstellung bei fachmännischer Prüfung erkennbare Mängel aufweisen;
b) Betriebs- und Hilfsstoffe, wie Kraftstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette, sonstige Schmiermittel, sowie Kleinmaterialien (Schrauben, Muttern,Schellen und dergleichen);
c) andere als die in Ziffer 2. genannten Bauteile, insbesondere nicht für die Autogasanlage selbst;
d) Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden (z.B. Abschleppkosten, Abstellgebühren, Frachtkosten, Mietwagenkosten, Entschädigung für entgangene Nutzung oder Übernachtungskosten);
e) natürlicher Verschleiß (z.B.: Geräuschentwicklung, Änderung des Ölverbrauchs)
f) die in § 8 genannten, ausgeschlossenen Schäden.
Die Kosten für Zylinderkopfdichtung, Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringen und Zündkerzen werden nur dann erstattet, wenn ihr Ersatz im Falle eines ersatzpflichtigen Schadens an einem der in Ziffer 2 genannten Bauteile technisch erforderlich ist. Diese Teile sind separat nicht versichert.
Die Garantie ist nicht gültig:
In Verbindung mit Multipointanlagen mit paralleler Systemarchitektur.
In Verbindung mit Autogasanlagen, für die kein Abgasgutachten besteht.
Bei Transportern zum Einsatz auf Baustellen und LKW ab 4,5 t.
Bei Fahrzeugen mit mehr als 4 Zylindern (hier nur auf Anfrage) und Fahrzeugen mit mehr als 45 kW je Zylinder.
Bei Fahrzeugen, die als Mietwagen, im Motorsport oder als gewerbsmäßige Kurierfahrzeuge genutzt werden.
Reparaturkosten-Erstattung
Die Reparaturkosten (Lohn- und Materialkosten) nach Maßgabe von Ziffer 2 werden ausgehend von der Betriebsleistung des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Reparatur nur anteilig wie folgt erstattet:.
km-Stand bei Reparatur Kostenerstattung
bis 80.000 100%
bis 100.000 90%
bis 120.000 80%
bis 130.000 70%
bis 150.000 60%
bis 180.000 50%
Die Garantieleistung besteht in dem Ersatz der erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Instandsetzung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. „Instandsetzung“ im Sinne der Garantie bedeutet die vollständige Funktionsherstellung des beschädigten versicherten Bauteils durch Reparatur oder durch ein Austauschteil.
Die Auftragserteilung für die Reparatur erfolgt ausschließlich durch den Fahrzeughalter. . Die Reparaturrechnung ist ausschließlich auf den Autorisierten Einbaubetrieb ohne Mehrwertsteuer auszustellen. Einzige Ausnahme: Reparaturbetrieb ist nicht gleich Autorisierter Einbaubetrieb. Dieser stellt die Reparaturrechnung mit Mehrwertsteuer aus.
Αυτές οι εγγυήσεις δίνονται στην γερμανιά και διάβασε και αυτά τα λινκ....
http://www.cargas.de/technik/einbau-sicherheit.htmlhttp://www.prinsautogas.com/de/markte/a ... nlage.htmlhttp://www.cargas.de/service/lpg-tankstellen.htmlΑυτά είναι στη γερμανία .....
